Tanja Boneberger Heilpraktikerin | Osteopathin

Ablauf und FAQs

Ablauf

Eine osteopathische Behandlung erfolgt ganzheitlich. Damit eine optimale und erfolgreiche Behandlung gewährleistet werden kann, wird die Behandlungsdauer daher individuell auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt und variiert zwischen etwa 50 Minuten und einer Stunde. Nach einer ausführlichen Anamnese erfolgen Diagnose und Therapie, der genaue Verlauf der Behandlungen ist von Patient zu Patient abhängig. Falls Sie ärztliche Befunde haben, bringen Sie diese gerne zum Termin mit. Private Kassen, einige gesetzliche Krankenkassen und Zusatzversicherer übernehmen die Kosten nach Rücksprache ganz oder anteilig. Informieren Sie sich bitte vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse und kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen.

Meine Mitgliedschaft im VOD (Verband der Osteopathen Deutschland e.V.) bestätigen meine Qualifikation sowie meine kontinuierliche Fortbildungspflicht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.osteopathie.de 

Vermeiden sie Ausfallgebühren: Es kann immer triftige Gründe geben, die Sie dazu veranlassen, einen Termin abzusagen. Alle Termine, die rechtzeitig – bis spätestens 24 Stunden vorher – abgesagt werden, können daher gerne kostenfrei storniert werden. Bitte übermitteln Sie Ihre Absage einfach per Mail. Wenn Sie ohne Absage zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, müssen wir Ihnen leider eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen.

FAQs

Häufig gestellte Fragen im Überblick:

Eine osteopathische Behandlung erfolgt ganzheitlich. Damit eine optimale und erfolgreiche Behandlung gewährleistet werden kann, wird die Behandlungsdauer daher individuell auf Ihre persönlichen Anforderungen abgestimmt und variiert zwischen etwa 50 Minuten und einer Stunde.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In der Regel sollten Sie jedoch innerhalb von etwa 1-4 Terminen die ersten Verbesserungen bemerken. Dies ist jedoch stark von der Intensität der Beschwerden und der Dauer ihres Bestehens abhängig.

Osteopathie ist grundsätzlich eine Selbstzahlerleistung für rein gesetzlich Versicherte und bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Kann-Leistung. Einige der gesetzlichen Versicherungen beteiligen sich anteilsmäßig an den Kosten für eine osteopathische Behandlung.

Bitte erkundigen Sie sich vorab (telefonisch oder online), ob Ihre gesetzliche Krankenkasse Osteopathie bezuschusst und ob dafür eine ärztliche Empfehlung erforderlich ist. Diese Empfehlung sollte auch vor dem ersten Termin datiert sein und kann von jedem Arzt ausgestellt werden. (Es handelt sich hier um kein Rezept, sondern eine Empfehlung)

Ich erfülle die notwendigen Voraussetzungen für die Anerkennung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne.

Als Neupatient sollten Sie ca. 5-10 Minuten vor Ihrem ersten Termin in die Praxis kommen und am Besten bereits vorhandene Befunde (Arztbriefe, OP-Berichte, Labor etc.) mitbringen. Im Wartezimmer können Sie Platz nehmen und den Behandlungsvertrag ausfüllen, der bereit liegt. Falls Sie eine Empfehlung für Osteopathie von Ihrem Arzt bekommen haben, bringen Sie diese ebenfalls bitte mit.